KfW-Wallbox Förderung für Private Nutzer

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Jetzt KfW-Wallbox Förderung nutzen und auf E-Mobilität umsteigen!

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW haben letztes Jahr das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden gestartet. Für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen / Wallboxen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz können Sie einen Zuschuss von 900,00 € pro Ladepunkt erhalten.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Diese Förderung gilt für Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt wird. Maßgeblich für den Vorhabens Beginn ist die verbindliche Bestellung einer Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.

Mehr Informationen und den Link zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite der KfW

Förderung Hybridfahrzeug
Ladestationen und Stellplätze für Elektrofahrzeuge

Das Wichtigste in Kürze

• Zuschuss von 900,00 € pro Ladepunkt
• Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
• Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
• Die Ladestation muss über eine normale Ladeleistung von 11 kW verfügen
• Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen
• Die Ladestation muss netztauglich d. h. intelligent steuerbar sein, um mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren
• Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges)